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Die Schlichtungsstelle

Professionell und objektiv: ein Experte für alle Fälle

Obwohl die Sparkassen bestrebt sind, sich fair, transparent und dialogbereit zu verhalten, sind Meinungsverschiedenheiten nie ganz auszuschließen. Falls diese nicht vor Ort geklärt werden können, kann die Schlichtungsstelle der Sparkassen eingeschaltet werden.
Durch die Inanspruchnahme des Schlichters, der im übrigen ein unabhängiger Experte ist, sind Sie zu nichts verpflichtet: Wenn Sie mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden sind, steht Ihnen trotzdem der Rechtsweg weiterhin offen.

Arbeitsweise der Schlichtungsstelle:

Sie vermittelt zwischen dem Kunden und der Sparkasse, indem sie in plausiblen Fällen einen Vermittlungsvorschlag zur einvernehmlichen Bereinigung der Angelegenheit macht.
Stimmt der Kunde diesem Vorschlag nicht zu, steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zum Gericht offen.

 

Zuständigkeit der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Sparkasse im Saarland eingeschaltet werden. Ein Verfahren kann nicht stattfinden, wenn die Sache bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war.

Verfahrenskosten

Für die Sparkassenkunden ist das Verfahren kostenlos, ausgenommen die eigenen Aufwendungen, z. B. Porto-, Kopier-, oder Telefonkosten.

Der Schlichter

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Syndikus des Sparkassenverband Saar und in seiner Funktion weisungsungebunden.

Die Schlichtungsordnung

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© 2007 - Sparkassen Finanzgruppe Saar - Samstag, 31. Juli 2010